Die Vor- und Nachteile eines gemeinsamen Kontos

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Bevor man heiratet sollte man sich Gedanken über einige Dinge machen, ganz besonders, was die finanzielle Seite der Ehe angeht. Wichtig ist, dass man sich darüber einig wird, wie finanzielle Dinge in der Ehe geregelt werden. Ein Punkt, über den man nachdenken sollte ist, ob man ein gemeinsames Konto einrichtet oder nicht. Das Gemeinschaftskonto hat einige Vorteile aber auch Nachteile die man nicht übersehen sollte.

Dies gilt natürlich auch für Menschen die eine Lebensgemeinschaft eingehen. Auch hier müssen gemeinsam die Kosten des Haushaltes, zum Beispiel Miete, Stromkosten, Telefonrechnung und mehr gemeinsam bewältigt werden. Es lohnt sich, vor einer Entscheidung über das Eröffnen eines Gemeinschaftskontos zu recherchieren und die Vor- und Nachteile offen zu besprechen.

Verschiedene Formen des Gemeinschaftskontos

Junges Paar uneinig beim Sparen

Die Vor- und Nachteile eines gemeinsamen Kontos

Ein Gemeinschaftskonto kann auf zwei verschiedene Weisen geführt werden. Eine Möglichkeit ist, ein Konto einzurichten was Bankgeschäfte nur dann erlaubt, wenn beide Unterzeichnenden ihre Zustimmung geben. Eine weitere und die meist gewählte Variante des Gemeinschaftskontos ist, das Konto bei dem jeder Inhaber eigenständig handeln kann.

Natürlich gibt es bei diesem Konto auch ein paar Einschränkungen. Möchte man zum Beispiel das Konto kündigen, ist die Einstimmung beider Inhaber notwendig. Diese Variante des Gemeinschaftskontos ist praktischer. Ganz besonders in Situationen wo der andere Inhaber nicht zu erreichen ist, zum Beispiel wegen eines Krankenhausaufenthaltes oder einer Reise, kann der andere Inhaber frei über das Konto verfügen und trotzdem Geld abheben und Rechnungen bezahlen.

Der Vorteil eines gemeinsamen Kontos

Da während der Ehe meist auch ein gemeinsamer Haushalt geführt wird, kann ein gemeinsames Konto vorteilhaft sein. Einnahmen und Ausgaben werden über ein Konto abgewickelt. Ganz besonders die Ausgaben für den Haushalt, wie Miete, Stromrechnung und ähnliches wird über dieses gemeinsame Konto bezahlt. Dies erleichtert die Übersicht über die Finanzen des Haushaltes.

Übrigens ist es auch möglich, ein gemeinsames Konto zu führen, wenn man nicht verheiratet ist. Hat man zum Beispiel einen Lebenspartner oder lebt mit seinen erwachsenen Kindern in einem Haushalt, kann auch über ein gemeinsames Konto nachgedacht werden. Ein weiterer Grund für ein Gemeinschaftskonto kann zum Beispiel auch eine Erbengemeinschaft sein.

Vorteilhaft ist die Übersicht über die Finanzen bei dem Gemeinschaftskonto gewährleistet sind. Jeder Inhaber kann jederzeit sehen was genau ausgegeben wurde und die Budgets, die im Voraus festgelegt wurden, eingehalten werden.

Der Nachteil des gemeinsamen Kontos

Wer über ein gemeinsames Konto nachdenkt sollte wissen, dass es hier auch Nachteile gibt. Da jeder Kontoinhaber frei über das Geld im Konto verfügen kann, ist es durchaus möglich das größere Beträge abgehoben werden und man nicht immer direkt darüber informiert ist. Ein weiterer Nachteil sind Pfändungen des Kontos.

Schuldet zum Beispiel einer der Kontoinhaber einer dritten Person Geld, kann das gemeinsame Konto gepfändet werden. Hierbei wird keine Rücksicht darauf genommen wem das Geld im Konto wirklich gehört. Wird das Konto gepfändet kann der andere Kontoinhaber das Konto auch nicht verwenden um Geld abzuheben oder Rechnungen zu bezahlen.

Ein weiterer Nachteil ist, das wenn ein Kontoinhaber das gemeinsame Konto überzieht, das der andere Inhaber für diese Schuld mithaftet. Die Bank wird auf das Bezahlen der Schuld bestehen und zwar von dem Inhaber der am ehesten in der Lage dazu ist. Dies mag nicht immer derjenige sein der die Schulden tatsächlich gemacht hat.

Eine gute Idee ohne nennenswerte Nachteile

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Ein gemeinsames Konto hat nicht nur Vorteile

Bei dieser Alternative behalten beide Ehepartner ihre Selbstständigkeit und Geld kann vom eigenen Girokonto jederzeit abgehoben und verwendet werden. Das gemeinsame Konto hingegen wird ausschließlich für den Haushalt verwendet und ein bestimmtes Budget wird eingehalten.

Ob man sich dazu entscheidet dem Partner komplett zu vertrauen und ein Gemeinschaftskonto einzurichten in dem jeder frei und eigenständig handeln kann oder ob man doch lieber separate Konten behält, ist eine persönliche Entscheidung.

Wichtig ist aber bei dem Schließen einer Ehe oder dem Eingehen einer Partnerschaft über die finanziellen Aspekte nachzudenken. Eine offene und ehrliche Unterhaltung sollte stattfinden, um eine Lösung für die Führung des Haushaltes zu finden.

Alternativen

Ehepartner entscheiden sich heutzutage eher zu einer weiteren Alternative. Jeder Ehepartner behält sein eigenes Girokonto und gemeinsam wird ein weiteres Konto eröffnet, was als Haushaltskonto geführt wird.

Die nötigen Beträge zum Bezahlen von Rechnungen, werden dann am Anfang oder Ende, des Monats in das Haushaltskonto überwiesen und dann werden von hier aus die Rechnungen bezahlt. Natürlich müssen die Ehepartner dann genau festlegen was das Haushaltsbudget ist und wieviel jeder Ehepartner genau in den Haushalt einfließen lässt.

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