Das Arbeitszeugnis ist ein wichtiges Dokument, dass einem neuen Arbeitgeber Aufschluss darüber gibt, welche Tätigkeiten der Mitarbeiter in seinem alten Unternehmen ausgeführt hat und wie lange der Mitarbeiter dort tätig war. Außerdem kann man dort erfahren, wie gut der Mitarbeiter seine Tätigkeiten ausgeführt hat. Es sollte beim Ausscheiden aus dem Unternehmen immer beantragt werden und ist ein nützliches Dokument. Worauf es dabei zu achten gibt und was ein gutes Arbeitszeugnis ausmacht, darum geht es hier.
Was bedeutet das Arbeitszeugnis? Wie wichtig ist das erste Arbeitszeugnis im Berufsleben?
Das Arbeitszeugnis gibt nicht nur Auskunft darüber, wie lange ein Mitarbeiter im Betrieb tätig war, sondern auch Aufschluss über die Aufgaben, die zu erledigen waren und darüber, wie gut der Angestellte die ihm übertragenen Aufgaben erledigt hat. Es ist also wichtig für einen neuen Arbeitgeber, um sich einen Überblick über die Leistung und Erfahrung des Mitarbeiters zu machen und unter Umständen basierend darauf zu entscheiden, ob der Mitarbeiter die Stelle bekommt oder nicht.
Ein Arbeitszeugnis ist daher sehr wichtig und sollte immer beantragt werden. Unerheblich ist es dabei, ob es sich um das erste Arbeitszeugnis handelt oder nicht. Das erste Arbeitszeugnis ist nur dann besonders wichtig, wenn der Arbeitnehmer als Berufseinsteiger besondere Aufgaben oder zusätzliche Tätigkeiten übernommen hat und somit über Fähigkeiten verfügt, die ein Mitarbeiter mit derselben Berufserfahrung im Normalfall nicht besitzt. Ansonsten gibt es hier keine Unterschiede.
Muss der Arbeitgeber ein Zeugnis ausstellen? Ab wann kann es ausgestellt werden?
Im Gegensatz zu anderen Ländern hat in Deutschland der Arbeitnehmer ein Recht darauf, ein Arbeitszeugnis zu erhalten. Das heißt, der Arbeitgeber ist verpflichtet, auf Wunsch ein entsprechendes Dokument auszustellen. Es muss ferner der Wahrheit entsprechend und muss wohlwollend sein. Sollte sich der Arbeitgeber weigern, ein Zeugnis auszustellen oder solle diesen nicht den Anforderungen entsprechen, muss ein neues Zeugnis ausgestellt werden bzw. der Arbeitnehmer kann vor einem Arbeitsgericht klagen.
Ausgestellt wird das Arbeitszeugnis in der Regel dann, wenn der Arbeitnehmer den Betrieb verlässt. Dabei ist es unerheblich, ob die Kündigung von Seiten des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers erfolgte und es ist auch nicht von Belang, ob sich der Arbeitnehmer noch in der Probezeit befindet oder nicht. Ferner ist es möglich, ein sogenanntes Zwischenzeugnis zu beantragen. Hierbei handelt es sich um ein Arbeitszeugnis, welches ausgestellt wird, während der Arbeitnehmer noch im Betrieb tätig ist.
Welche Arten von Arbeitszeugnissen gibt es?
Arbeitszeugnisse gibt es in drei Varianten. Es gibt das einfache, normale Arbeitszeugnis sowie das Qualifizierte Arbeitszeugnis, welches mehr Informationen und Details über den Arbeitnehmer und seine Arbeit enthält. Ferner gibt es noch das Zwischenzeugnis, dass, anders als die beiden anderen Zeugnisarten, dann ausgestellt wird, wenn der Arbeitnehmer noch in seinem Betrieb tätig ist. Es ist also noch keine Kündigung erfolgt und der Betrieb wurde nicht verlassen.
Wie können Arbeitgeber effizient Arbeitszeugnisse erstellen?
Die effiziente und legal korrekte Erstellung von einem Arbeitszeugnis ist keine einfache Aufgabe. Das Zeugnis muss verschiedene Anforderungen erfüllen und es ist ganz klar geregelt, welche Informationen in dem Zeugnis vorhanden sein dürfen und welche Formulierungen es gibt bzw. was unzulässig ist. Mit der Checkliste von Haufe ist die Erstellung von einem Arbeitszeugnis, das legal und formal korrekt ist, kein Problem und schnell erledigt.
Welche versteckten Formulierungen gibt es im Arbeitszeugnis?
Das Arbeitszeugnis muss wahr und wohlwollend sein. So sieht es der Gesetzgeber vor. Es gibt jedoch einige Formulierungen, die zwar auf den ersten Blick nett und lieb gemeint wirken, jedoch in Wirklichkeit ein vernichtendes Urteil darstellen, mit dem man kaum woanders einen Job bekommt. Steht etwa am Ende, dass der Arbeitgeber „alles Gute und viel Gesundheit“ wünscht, so ist dies ein Hinweis darauf, dass der Arbeitnehmer häufig krank gewesen ist. Ähnlich verhält es sich mit Formulierungen wie „Herr Mustermann war stets bemüht seine Aufgaben zufriedenstellend zu erledigen“. Eine Aussage, die darauf hinweist, dass die Arbeit eher schlecht als recht war.
Wer hier Zweifel hat, sollte sich im Vorfeld gründlich informieren. Es gibt zahlreiche Informationen darüber, welche Formulierungen es im Arbeitszeugnis gibt und welche davon negativ sind bzw. was sie in Wahrheit bedeuten.
Hat der Arbeitnehmer das Recht, das Zeugnis verbessern zu lassen?
Ist ein Zeugnis nicht entsprechend den Vorgaben und Erwartungen geschrieben worden, dann hat der Arbeitnehmer ein Recht darauf, dieses ändern bzw. neu schreiben zu lassen. Das gilt zum Beispiel dann, wenn es schlechter als befriedigend ausfällt, negative Formulierungen enthält, oder aber wenn es im Arbeitszeugnis Rechtschreib– und Grammatikfehler oder Fehler bei der Interpunktion gibt. Wichtig ist, dass entsprechende Einwände rechtzeitig und zeitnah erfolgen und nicht erst viele Tage später.
Fazit und Zusammenfassung
Das Arbeitszeugnis ist ein wichtiges Dokument für den Arbeitnehmer, das maßgeblich auf den Erfolg seiner zukünftigen Bewerbungen Einfluss hat. Daher hat der Arbeitnehmer das Recht beim Ausscheiden aus dem Betrieb, ein ehrliches und wohlwollendes Arbeitszeugnis zu erhalten. Die Checkliste von Haufe ist bei der Erstellung des Arbeitszeugnises behilflich und gibt nützliche Tipps und Tricks rund um das Thema.